Der Bedarf und die Angebote psychiatrischer Hilfen sind vielfältig. Das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) regelt, dass der Sozialpsychiatrische Dienst (SPDi) zur Koordination der Hilfen Sozialpsychiatrische Verbünde (SpV) bildet und deren laufende Geschäfte führt. Im Verbund sollen alle Anbieter von Hilfen im Sinne des §6 NPsychKG und weiterhin jeweils zwei Personen vertreten sein, die von den Selbsthilfeorganisationen Betroffener und Angehöriger psychisch Kranker benannt werden.
Mitglieder des SPV Celle sind in den Bereichen Behandlung, Beratung, Selbsthilfe und Betreuung aktiv. Die Beteiligten haben sich zu einer freiwilligen Zusammenarbeit verpflichtet. Ziel ist es, die einzelnen Versorgungsbausteine so miteinander zu vernetzen, dass die Betroffenen ein ihren Bedürfnissen entsprechendes wohnortnahes Unterstützungsangebot erhalten.
Der Sozialpsychiatrische Verbund Celle sorgt für die Zusammenarbeit der Anbieter und die Abstimmung der Hilfen, um eine bedarfsgerechte Versorgung von psychisch erkrankten Menschen und Abhängigkeitserkrankten sicherzustellen. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit der Anbieter psychiatrischer Prävention und die Abstimmung der Präventionsangebote.
Der Sozialpsychiatrische Dienst führt die Geschäfte des Sozialpsychiatrischen Verbundes.